Eine Festnahme im Ausland ist beängstigend, und die Regeln zum Polizeigewahrsam unterscheiden sich stark von Land zu Land. Die folgenden Schritte gelten fast überall und können in den ersten Stunden viel bewirken.

Bleiben Sie ruhig und höflich

Leisten Sie keinen Widerstand, diskutieren Sie nicht und versuchen Sie nicht zu gehen. Fragen Sie höflich, warum Sie festgehalten werden. Verstehen Sie die Sprache nicht, sagen Sie das deutlich und verlangen Sie einen Dolmetscher.

Verlangen Sie die Benachrichtigung Ihres Konsulats

Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen haben festgenommene Ausländer in der Regel das Recht, dass ihr Konsulat informiert wird. Bitten Sie die Polizei, Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat zu benachrichtigen. Konsularbeamte können Sie nicht freibekommen und nicht als Anwalt auftreten, aber sie können sich nach Ihrem Befinden erkundigen, Ihre Familie informieren und oft eine Liste örtlicher Anwälte bereitstellen.

Verlangen Sie einen Anwalt - und warten Sie auf ihn

In vielen Ländern haben Sie vor oder während der Vernehmung Anspruch auf einen Anwalt. Sagen Sie, dass Sie einen Anwalt wünschen, und machen Sie keine ausführliche Aussage, bevor Sie mit ihm gesprochen haben. Kennen Sie keinen Anwalt, fragen Sie nach einem Pflicht- oder Bereitschaftsverteidiger.

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen

Unterschreiben Sie nie eine Aussage oder ein Dokument, das Sie nicht lesen oder verstehen können - auch wenn es heißt, es sei nur eine Formalität. Verlangen Sie eine Übersetzung und lassen Sie Ihren Anwalt das Dokument prüfen.

Schnell einen Strafverteidiger vor Ort finden

Wurde ein Angehöriger oder Kollege festgenommen, können Sie von außen helfen:

  1. Finden Sie heraus, in welcher Stadt die Person festgehalten wird.
  2. Suchen Sie Kanzleien für Strafverteidigung in dieser Stadt oder nutzen Sie Notfall-Anwalt, um Kanzleien mit veröffentlichter Telefonnummer zu sehen.
  3. Rufen Sie zwei oder drei Kanzleien an, schildern Sie kurz die Lage und fragen Sie, ob und wann sie zur Polizeidienststelle kommen können.
  4. Informieren Sie das Konsulat über den beauftragten Anwalt.

Halten Sie alles fest

Notieren Sie Namen, Uhrzeiten, die Adresse der Dienststelle und alles, was Ihnen gesagt wurde. Diese Angaben helfen Ihrem Anwalt.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Besteht für jemanden akute Gefahr, rufen Sie zuerst den Notruf an.